Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw., der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Gemeinde bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, deren Schutz sich aus dem Urheberrecht ableiten lässt. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.
Entwicklung
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Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Legal Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Public Project Lead und damit verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding[i] in Deutschland ist die Berliner Agentur newthinking communications. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit „ja“ und auf die dritte mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“, erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.
Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.
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Urteile
Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Webcommunity Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15-jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry. Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde erstmals die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt (LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S).
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